Themen: Unbestimmt
Regionen: International, Europa
Das Berufungsgericht von Neapel hat den Tatbestand der fahrlässigen Tötung gegen den Schweizer Unternehmer Schmidheiny wegen Verjährung für erloschen erklärt. Die zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen beziehungsweise Entschädigungen bleiben jedoch bestätigt. Schmidheinys Verteidigung will gegen den Entscheid beim Kassationsgericht Rekurs einlegen.