Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik
Regionen: International, Europa
Die EU verschärft ihren Umgang mit abgewiesenen Asylsuchenden. Nach dem Europaparlament haben auch die Innenministerinnen und Innenminister der Mitgliedstaaten ein Gesetz verabschiedet, das die rechtliche Grundlage für Rückkehrzentren in Drittstaaten schafft. In solchen Zentren können Personen untergebracht werden, die ausreisepflichtig sind, aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Voraussetzung für die Umsetzung sind Abkommen mit Partnerstaaten. Die neuen Regeln enthalten zudem strengere Vorgaben für abgewiesene Asylsuchende. Wer bei einer Rückführung nicht kooperiert, muss mit Sanktionen rechnen.