Themen: Innen-Politik, Gleichstellung
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat gegen den weitgehenden Freispruch von «Travis the Creator» Berufung beim Obergericht eingelegt. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Influencer im Dezember 2025 in vier von fünf Anklagepunkten freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, mehrere Frauen bei angeblichen Foto-Shootings für Mode- und Musikprojekte überrumpelt und vergewaltigt zu haben. Für die angeklagten Taten galt noch das frühere Sexualstrafrecht. Eine Vergewaltigung setzte damals eine nachweisbare Abwehrhandlung des Opfers voraus; ein gesprochenes Nein genügte rechtlich nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert weiterhin eine Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung, sechs Jahre Freiheitsstrafe sowie einen zwölfjährigen Landesverweis. Seit Mitte 2024 gilt das Prinzip «Nein heisst Nein». Das Bezirksgericht hielt fest, dass der Beschuldigte nach neuem Recht wegen des Ignorierens eines Neins voraussichtlich verurteilt worden wäre. Das Obergerichtsverfahren betrifft damit auch den Umgang mit Fällen aus der Übergangszeit.