Themen: CH-Politik, Demokratie, Leben
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Die Frutiger Stimmbevölkerung hat der vierten nachträglichen Änderung der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 4 «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» zugestimmt. An der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 entfielen 1763 Stimmen auf Ja und 612 auf Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,9 Prozent. Mit der angenommenen Vorlage werden das Baureglement und der Bauzonenplan geändert. Damit erhält das Frutigresort die Grundlage, die Planung und Umsetzung weiterer Angebote anzugehen.