Themen: Innen-Politik, KI/Digital
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beantragt für einen 52-jährigen chinesischen Staatsangehörigen eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Monaten, die Übernahme der Verfahrenskosten und eine Landesverweisung für fünf Jahre. Der Beschuldigte ist geständig und hat einem abgekürzten Verfahren zugestimmt; den abschliessenden Entscheid trifft das Strafgericht. Gemäss Staatsanwaltschaft setzte der Mann vom 6. bis 14. Oktober 2025 in mehreren Kantonen einen sogenannten SMS-Blaster ein und unternahm dafür mit einem Auto und dem Gerät 29 Fahrten. Durch technische Manipulationen soll er Mobiltelefone im Umkreis von 500 bis 2000 Metern zum Wechsel in das unverschlüsselte 2G-Netz gezwungen haben. Anschliessend versandte er massenhaft SMS mit gefälschtem Absender, die sich als Nachrichten vertrauenswürdiger Unternehmen ausgaben. Damit sollen Nutzende zur Preisgabe von Bank- und Kreditkartendaten verleitet worden sein. Er und unbekannte Dritte hätten sich dadurch bereichern wollen.