Themen: Gesellschaft, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine 45-jährige Frau aus Konolfingen konnte ihr Halbtax zunächst nicht auf Rechnung verlängern, weil bei den SBB eine offene Forderung von 400 Franken mit Verlustschein besteht. Sie lebt am Existenzminimum und ist für Fahrten nach Worb auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Nach Einschätzung des Beobachter-Beratungszentrums dürfen die SBB ihr ein Halbtax nicht grundsätzlich verweigern: Als Unternehmen mit Bundeskonzession müssen sie Personen mit gültigem Fahrausweis transportieren. Tickets dürfen bei direkter Zahlung am Schalter oder Automaten, etwa mit Bargeld, Debitkarte oder Twint, nicht verweigert werden. Die SBB dürfen allerdings Kredit und damit monatliche Zahlungen oder Rechnungsangebote ablehnen. Als die Frau das Halbtax online lösen wollte, leitete das Inkassounternehmen Intrum erneut eine Betreibung über die bereits mit Verlustschein belegten 400 Franken ein. Betroffene sollen innert zehn Tagen Rechtsvorschlag mit dem Vermerk «Kein neues Vermögen» erheben.