Themen: CH-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab kommendem Januar von 1,25 auf 2 Prozent. Der Satz gilt für das Altersguthaben im obligatorischen Bereich nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die BVG-Kommission hatte 1,75 Prozent vorgeschlagen. Die konsultierten Sozialpartner nannten Werte zwischen 1,25 und 3 Prozent. Der Bundesrat entschied sich damit für einen höheren Satz als die Kommission. Als Grundlagen nennt er die Rendite von Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Obligationen und Immobilien. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen stieg von 0,33 Prozent Ende 2025 auf 0,59 Prozent Ende September 2026. Der Swiss Performance Index legte 2025 um 17,8 und 2026 um 7,6 Prozent zu, während Obligationen leicht negativ abschnitten. Die Vorsorgeeinrichtungen verfügten laut Bundesrat über eine sehr gute Finanzlage.