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Haustier im Nachlass: Was nach dem Tod des Halters gilt

beobachter.ch
Haustier im Nachlass: Was nach dem Tod des Halters gilt

Themen: Leben

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Die Perserkater Willy und Billy wurden nach dem Tod ihres Besitzers vom Tierrettungsdienst ins Tierheim Pfötli in Winkel ZH gebracht. Über die Tiere ist wenig bekannt: Die verstorbene Person hinterliess offenbar keine direkten Nachkommen und keine Angaben dazu, was mit ihnen geschehen soll. Während andere Katzen im Tierheim sichtbar aktiv sind, verstecken sich die beiden Kater hinter Tüchern auf einem Kratzbaum. Haustiere gelten rechtlich zwar nicht als Sachen, gehören im Erbfall aber zum Vermögen. Bis ein Nachlass geregelt ist, können Tiere deshalb über längere Zeit im Tierheim bleiben. Vorausschauende Anordnungen von Tierhalterinnen und Tierhaltern können klären, wer sich nach ihrem Tod um das Tier kümmern soll.

www.beobachter.ch

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