Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Baselbieter Kantonsgericht hat die Strafe für den Angeklagten im Zusammenhang mit dem tödlichen Autounfall im Arisbergtunnel 2021 auf sechs Jahre und sechs Monate Haft erhöht. Der Fahrer hatte vor dem Unfall Lachgas konsumiert; der Fall hatte schweizweit Aufmerksamkeit erregt. Im November 2025 war der Mann vom Strafgericht zunächst zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten mehrere Seiten Berufung ein, darunter auch der Angeklagte, der einen Freispruch verlangte. Das Kantonsgericht beurteilte den Fall anschliessend erneut und kam zu einer deutlich höheren Freiheitsstrafe.