Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Ostschweiz, International, Westasien
Velat Aydin befindet sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen seit elf Tagen im Hungerstreik. Sein Asylgesuch von 2023 lehnte das Staatssekretariat für Migration im März 2025 ab. Gegen diesen Entscheid reichte er Rekurs ein und wartet nach eigenen Angaben seit über einem Jahr auf eine Antwort. Seine zentrale Forderung ist ein verbindlicher Zeitraum für hängige Asylverfahren, unabhängig davon, ob deren Ausgang positiv oder negativ ausfällt. Aydin, der aus Amed beziehungsweise Diyarbakır stammt, begründet sein Gesuch mit langjähriger politischer Verfolgung seiner kurdischen Familie durch den türkischen Staat. Er berichtet von Festnahmen, Kontrollen, sechs Jahren Gefängnis und Repressionen wegen seines Engagements für kurdische Rechte. Bei einer Rückkehr in die Türkei fürchtet er erneute Verhaftung, auch wegen seiner politischen Aktivitäten in der Schweiz. Während seines Verfahrens lebte Aydin nach eigenen Angaben in rund zehn Asylunterkünften, darunter zunächst auch in Italien. Er ist in Sargans gemeldet und kritisiert die soziale Isolation in abgelegenen Unterkünften. Trotz Sorgen von Freund:innen und Familie will er den Hungerstreik fortsetzen, bis ein Datum genannt wird.