Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Tessin
Das Strafgericht von Locarno hat einen 69-jährigen Bauingenieur zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Davon muss er 15 Monate verbüssen, während 21 Monate bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen wurden. Das Gericht bestätigte die Anklage wegen qualifizierten Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Veruntreuung, Misswirtschaft und Geldwäscherei. Der seit September 2025 inhaftierte Mann bleibt im Gefängnis La Farera; sein Antrag auf sofortige Entlassung wurde abgewiesen. Der Unternehmer soll vor allem im Locarnese Renovationsaufträge übernommen und von überwiegend Deutschschweizer oder deutschen Kunden Anzahlungen verlangt haben. Die Arbeiten seien jedoch vielfach nicht im behaupteten Umfang ausgeführt worden. Die Gelder habe er verwendet, um Liquiditätslücken anderer Baustellen zu decken und den persönlichen sowie familiären Lebensstandard zu finanzieren. Der unrechtmässige Gewinn beträgt rund 3,3 Millionen Franken. Zwei ihm zugeordnete Immobiliengesellschaften gingen zudem in Konkurs; bei deren Buchhaltung wurden schwere Mängel festgestellt. Seine Ehefrau wird separat beurteilt.