Themen: Innen-Politik, Demokratie
Regionen: Schweiz, Ostschweiz
Das St.Galler Kantonsparlament schuf 2020 nach einem Neonazikonzert in Unterwasser Artikel 50quarter des Polizeigesetzes. Er erlaubt Verbote von Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum, wenn diese mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung unvereinbar sind und das Sicherheitsgefühl erheblich beeinträchtigen. Auf privatem Grund gelten dafür noch strengere Voraussetzungen. Der Jurist Patrice Martin Zumsteg beurteilt die Bestimmung in einem Fachaufsatz als schwierig anwendbar; entsprechende Fälle dürften selten bleiben. Bislang wurde sie laut Darstellung einmal eingesetzt: Die Kantonspolizei untersagte im Oktober 2024 eine Veranstaltung mit dem österreichischen Identitären Martin Sellner. Zumsteg kritisiert, die Verfügung belege weder eine erhebliche Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls noch konkrete Gefahren für Sicherheit und Ordnung. Ein Rekurs der Veranstalter scheiterte am ausstehenden Kostenvorschuss. Als Risiken nennt Zumsteg Verbote wegen angedrohter Gegengewalt sowie eine mögliche Auslagerung staatlicher Einschränkungen an private Vermieter.