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Keine Landesverweise im Kinderfest-Prozess

Bajour
Keine Landesverweise im Kinderfest-Prozess

Themen: Innen-Politik, Migration/Asyl

Regionen: Schweiz, Basel/NWCH

Das Basler Strafgericht hat elf von 14 Angeklagten wegen ihrer Beteiligung an Ausschreitungen beim türkischen Kinderfest vom 8. Mai 2022 verurteilt. Drei Männer wurden freigesprochen, weil ihre Teilnahme auf Foto- und Videomaterial nicht nachgewiesen werden konnte. Die übrigen erhielten wegen Landfriedensbruchs, Angriffs sowie versuchter oder vollendeter einfacher und schwerer Körperverletzung bedingte Strafen von neun bis 36 Monaten; zwei müssen sechs beziehungsweise acht Monate absitzen. Das Gericht berücksichtigte mit zehn Prozent Strafmilderung die lange Verfahrensdauer. Es kritisierte zudem die zunächst einzeln geplante Verfahrensführung und fehlende Konfrontationen im Vorverfahren, weshalb Aussagen und Videos teilweise nicht verwertbar waren. Vom Vorwurf der Schreckung der Bevölkerung wurden alle freigesprochen. Landesverweise sprach das Gericht trotz entsprechender Anträge nicht aus: Die anerkannten Flüchtlinge stellten angesichts des spezifischen Kontexts keine konkrete schwere Gefahr für die Sicherheit der Schweiz dar.

Bajour

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