Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Pierin Vincenz, Beat Stocker und weitere Angeklagte müssen sich eine Woche nach dem Erscheinen des Beitrags vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Bezirksgericht Zürich hatte sie 2022 zu rund vier Jahren Gefängnis verurteilt. Strafrechtler Marcel Niggli erwartet keine gleich harte Beurteilung in zweiter Instanz, rechnet aber auch nicht mit Freisprüchen. Er hält insbesondere den Betrugsvorwurf für problematisch, weil es seiner Ansicht nach an Schaden und Arglist fehle. Auf Bestechungsvorteile bestehe kein Vermögensanspruch der betroffenen Gesellschaften, argumentiert Niggli. Die Anklage hätte eher auf ungetreue Geschäftsbesorgung abgestützt werden sollen. Zudem sei die Frage einer Aufklärungs- oder Herausgabepflicht von Verwaltungsratsmitgliedern im Aktienrecht nicht eindeutig geregelt. Das Obergericht hatte die umfangreiche Anklageschrift zunächst zurückgewiesen, wurde vom Bundesgericht jedoch verpflichtet, das Verfahren auf dieser Grundlage durchzuführen.