Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Romandie
Das Bundesgericht hat sechs Roma-Bettler freigesprochen, die von der Genfer Justiz wegen Bettelns gebüsst worden waren. Strafrechtliche Sanktionen verletzten den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wenn zuvor keine administrativen Massnahmen ergriffen worden seien. Als mildere Mittel nennen die Richter einen polizeilichen Wegweisungsentscheid aus der Verbotszone oder eine administrative Verwarnung mit angedrohter Busse bei Wiederholung. Die Betroffenen seien teils weder über die drohende Geldstrafe noch über die Ausdehnung der Verbotszone informiert worden. Das Gericht präzisiert zudem seine Rechtsprechung zum Begriff des «unmittelbaren Umfelds»: Dieser könne nur einen Radius von wenigen Metern erfassen. Bei zwei Metern vor einem Geschäft liege ein Verstoss klar vor, bei weniger als zehn Metern müsse der Zweifel zugunsten der bettelnden Person wirken. Die Genfer Regelung ist bereits die zweite Fassung, nachdem ein kantonsweites Bettelverbot zu einer Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt hatte.