Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Löhne müssen grundsätzlich bis zum letzten Tag jenes Monats ausbezahlt werden, in dem die Arbeit geleistet wurde. Für diese Regel können Arbeitsverträge, Normalarbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge abweichende Vereinbarungen vorsehen. Das Bundesgericht setzt solchen Abreden jedoch Grenzen: Eine Regelung, wonach der Lohn erst am 15. Tag des Folgemonats überwiesen wird, ist nicht gültig. Der Beitrag behandelt zudem Fragen zur Lohnabrechnung und zum Vorgehen, wenn das Gehalt nicht eintrifft.