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Migrationsrecht: Der Normalfall im Einzelfall

WOZ

Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik, Gleichstellung

Regionen: Schweiz, Aargau/Solothurn

Iwona L. und ihre Tochter Paula sollen nach einer Neubeurteilung als Härtefall eine verlängerte Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das Aargauer Migrationsamt hatte die polnische Mutter zuvor wegweisen wollen, obwohl ihr ehemaliger Arbeitgeber Patrick Frei mutmasslich beide mehrfach sediert und vergewaltigt hatte. L. hatte nach dessen Inhaftierung Sozialhilfe beantragt; das Amt wertete ihr Arbeitsverhältnis als Scheinarbeitsvertrag. Auch die Gemeinde Untersiggenthal kürzte ihre Sozialhilfe rechtswidrig auf tausend Franken monatlich. Der Migrationsrechtler Marc Spescha sieht darin typische Abwehrmuster und eine verbreitete Willkür kantonaler Migrationsämter. Fachleute und SP-Politikerinnen streiten darüber, ob Gesetzesänderungen oder vor allem ein Kulturwandel nötig sind. Die seit Anfang 2025 geltende Revision des Ausländergesetzes soll Gewaltopfer besser schützen, habe die Praxis jedoch bislang kaum verändert. Gerichte verlangten weiterhin eine hohe Intensität der Gewalt, weshalb Betroffene trotz Opferstatus ihre Bewilligung verlieren könnten.

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