Themen: Klima&Energie, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Aktivistinnen und Aktivisten von Extinction Rebellion wegen Nötigung gestützt. Sie hatten im Herbst 2021 die Zürcher Uraniastrasse blockiert und wiederholte polizeiliche Aufforderungen zur Räumung ignoriert. Das Gericht sah weder die Meinungsäusserungs- noch die Versammlungsfreiheit verletzt und hielt fest, Proteste dürften störend sein, hätten aber Grenzen, wenn Unbeteiligte im Alltag stark beeinträchtigt würden. Der Kommentar bezweifelt, dass eine vergleichbare bewilligte Kundgebung genügend Aufmerksamkeit für die Klimakrise erhalten hätte. Er stellt die Blockade dem als normal geltenden motorisierten Stadtverkehr und dessen fossilen Emissionen gegenüber. Zudem kritisiert er politische und mediale Reaktionen auf Hitze und Klimaschutzforderungen, insbesondere Äusserungen von SVP-Politikern. Erwähnt wird auch der Vorwurf, im Departement von Bundesrat Albert Rösti seien Begriffe wie «Klimawandel» und «Biodiversität» zeitweise aus Dokumenten entfernt worden.