Themen: Innen-Politik, Gleichstellung, Gesellschaft
Regionen: International, Europa
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, wonach Anwalt Helmut Graupner Waltraud P. im betreffenden Zusammenhang als kriminell bezeichnen darf. Damit bleibt die einstweilige Verfügung gegen Graupner aufgehoben. Das Oberlandesgericht hatte einen wahren Tatsachenkern seiner Aussagen erkannt und seine Meinungsäusserungsfreiheit bei der Verteidigung der Rechte trans Personen höher gewichtet als das Unterlassungsbegehren. Waltraud hatte in einem Videobeitrag öffentlich geschildert, den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich geändert zu haben, um die Justiz zu ärgern und in ein Frauengefängnis zu gelangen. Er berichtete zudem, nach einem kurzen Termin bei einem Psychiater ein Gutachten für die Änderung erhalten zu haben. Graupner wertete die geschilderten Handlungen im Ö1-Mittagsjournal als Anstiftung und Vorlage eines falschen Gutachtens zur Erschleichung der Änderung. Der Fall löste eine Debatte über die Voraussetzungen von Geschlechtseintragsänderungen und mögliche Folgen für trans, homo- und bisexuelle Beratungsstellen aus.