Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Zürcher Obergericht hat Pierin Vincenz am zweiten Verhandlungstag im Berufungsprozess zur Raiffeisen-Affäre ausführlich befragt. Im Zentrum standen rund 200’000 Franken beanstandete Spesen, als geschäftlich deklarierte Reisen sowie Beteiligungen an Firmen wie Commtrain und Investnet. Vincenz hielt daran fest, die meisten Ausgaben hätten einen geschäftlichen Kontext gehabt; einzelne private Aufwendungen hätten jedoch nicht verrechnet werden dürfen. Bei einer Australienreise zweifelte der vorsitzende Oberrichter Christian Prinz daran, dass der Besuch von Bankschalterhallen einen geschäftlichen Reisegrund darstelle. Vincenz erklärte, seine Erinnerungen seien eingeschränkt, weil Raiffeisen seine Korrespondenz und Agenda verwaltet habe und die Staatsanwaltschaft ihm keinen ausreichenden Zugriff verschafft habe. Die Richter konfrontierten ihn mehrfach mit Widersprüchen und früheren Aussagen. Vincenz bestritt zudem, vor 2015 an Investnet beteiligt gewesen zu sein, und bezeichnete eine Zahlung von Beat Stocker über 2,9 Millionen Franken als Darlehen. Das Gericht wies mehrere Einwände der Verteidigung zur Verwertbarkeit von Unterlagen ab.