Themen: Demokratie, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Ein Rechtsgutachten des Zentrums für Demokratie Aarau hält die Einführung eines Bevölkerungsrats in Basel-Stadt grundsätzlich für vereinbar mit Bundes- und Kantonsverfassung. Der ausgeloste Rat dürfte demokratische Prozesse beraten und vorbereiten, aber Parlament und Stimmvolk weder konkurrenzieren noch beschränken. Für die Auslosung müssten alle dieselben Chancen erhalten. Vor Abstimmungen dürfte das Gremium transparent und verhältnismässig informieren, jedoch keine Kampagnen führen. Der Verein Bevölkerungsrat Basel will nun für ein mehrjähriges Pilotprojekt einen Gesetzesartikel ausarbeiten. Für eine dauerhafte Einführung erachtet das Gutachten eine Verankerung in der Kantonsverfassung als rechtspolitisch vorzugswürdig; darüber müsste das Stimmvolk entscheiden. Bis zu einer Abstimmung könnten Erfahrungen aus dem Pilotprojekt vorliegen. Die per Los bestimmten Mitglieder sollen die Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Bildung, Herkunft und Quartier abbilden. Der Rat soll zusätzliche Perspektiven in kontroverse Zukunftsfragen einbringen, während Parlament und Stimmvolk entscheidungsbefugt bleiben.