Themen: KI/Digital, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesverwaltungsgericht hat PostFinance untersagt, Stimmabdrücke von Kundinnen und Kunden ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu erstellen. Die Finanzdienstleistungseinheit der Post zeichnet seit September 2018 Stimmen bei Telefonaten auf, um Anrufende später zu identifizieren. Ein automatischer Hinweis zu Beginn des Gesprächs und die Möglichkeit, die Aufzeichnung über den Kundendienst oder online abzulehnen, genügen dem Gericht nicht. Das Weiterreden nach dem Hinweis stelle keine Zustimmung dar; das Opt-out-Verfahren verletze die Persönlichkeit. Stimmabdrücke gelten als besonders schützenswerte biometrische Daten und dürfen nur mit expliziter Einwilligung bearbeitet werden. Sicherheits- und Effizienzinteressen sowie von PostFinance geltend gemachte Einsparungen von 720'000 Franken rechtfertigten den Eingriff nicht. Bereits ohne Zustimmung erfasste Daten müssen nachträglich bewilligt oder gelöscht werden. Das Gericht räumte PostFinance dafür Zeit bis Mitte Februar 2027 ein. Eine seit Februar 2026 verwendete neue Einwilligungspraxis war nicht Gegenstand des Verfahrens.