Themen: Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht; vorgeschrieben ist lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Trotzdem können Fahrzeughalterinnen und Lenker nach dem Strassenverkehrsgesetz belangt werden, wenn ihr Fahrzeug nicht betriebssicher ist. Sommerreifen werden bei tiefen Temperaturen steifer, verlieren Haftung und können beim Anfahren oder Bremsen rutschen. Kommt es deswegen im Winter zu einem Unfall, drohen Leistungskürzungen oder Regressforderungen der Versicherung, eine Busse oder ein Führerausweisentzug. Als Faustregel gilt, von Oktober bis Ostern Winterreifen zu fahren. In Bergregionen empfiehlt der TCS einen früheren Wechsel im Herbst und einen späteren im Frühling; unter sieben Grad rät der Reifen-Verband der Schweiz zu Winterreifen. Ganzjahresreifen ersparen zwar den Wechsel, gelten wegen der unterschiedlichen Schweizer Wetterbedingungen aber als Kompromiss. Winterreifen sind im Sommer erlaubt, haben bei Wärme jedoch längere Bremswege. Beim Wechsel können Auswuchten, Gewichte, Ventile und die Entsorgung alter Reifen verrechnet werden.