Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Gemeinde Zollikon brach das Vergabeverfahren für die Erweiterung der Schule Buechholz ab, obwohl der Jurybericht zum offenen Wettbewerb bereits fertig war und eine Ausstellung vorbereitet wurde. Gesucht waren Projekte für zwei Klassenzimmer, zwei Schulküchen und einen Mittagstisch. Ryf Partner Architekten hatten den Wettbewerb gewonnen und rekurrierten gegen den Entscheid. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Beschwerde ab. Architektin Valérie Cottet kritisiert, die Gemeinde habe den in Aussicht gestellten Auftrag trotz erfüllter Wettbewerbsanforderungen nicht erteilt. Das Gericht stützte sich auf das öffentliche Beschaffungsrecht und nicht auf die Wettbewerbsordnung SIA 142. Nach dieser Argumentation könne eine Gemeinde nicht gezwungen werden, etwas zu bauen, das sie nicht wolle. Juristisch sei nicht der Wettbewerb selbst abgebrochen worden, sondern der nachfolgende Zuschlag verweigert worden. Die Architektinnen und Architekten reagieren enttäuscht und empört auf den Entscheid.