Themen: CH-Politik, Klima&Energie
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Der Kanton Zug führt am 1. Januar 2027 ein neues System für die Strassenverkehrssteuer ein. Es soll technologieneutral ausgestaltet sein, energieeffiziente Fahrzeuge begünstigen, die langfristige Finanzierung des Strassenbaus sichern und die CO₂-Emissionen des Verkehrs senken. Für Personenwagen, die beim Inkrafttreten bereits eingelöst sind, gilt eine Übergangsregel: Führt die neue Berechnung zu einer höheren Jahressteuer, bleibt bis zu einem Halterwechsel der bisherige Betrag massgebend. Dieser Schutz gilt während zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes. Der Kanton erwartet deshalb zunächst tiefere Einnahmen, die durch die wachsende Zahl an Fahrzeugen ausgeglichen werden sollen. Besonders sparsame Neuwagen mit niedrigem CO₂-Ausstoss erhalten neu einen Bonus von 40 Franken pro Jahr. Er gilt im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und im folgenden Kalenderjahr. Die Voraussetzungen regelt der Regierungsrat in einer Verordnung. Das Strassenverkehrsamt stellt einen Steuerrechner bereit und will die neuen Rechnungen im Januar 2027 verschicken.