Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Das Zuger Obergericht hat die Gewinnherausgabe an Jolanda Spiess-Hegglin im Streit mit Ringier von 310’000 auf 139’000 Franken reduziert. Ringier muss diesen Betrag für vier persönlichkeitsverletzende Blick-Berichte im Zusammenhang mit der Zuger Landammannfeier von 2014 bezahlen. Mit jährlich fünf Prozent Zins seit 2014 ergibt sich für Spiess-Hegglin laut Berechnung ein Betrag von knapp 222’000 Franken. Dem stehen geltend gemachte Anwaltskosten von 151’000 Franken und ein Privatgutachten für 86’000 Franken gegenüber. Das Obergericht entschied zudem, dass keine Partei der anderen eine Entschädigung schulde, weil beide Seiten je zur Hälfte obsiegt hätten. Damit entfällt eine erstinstanzlich zugesprochene Parteientschädigung von 112’000 Franken. Hinzu kommen Gerichtskosten von insgesamt 30’350 Franken sowie weitere geschätzte Kosten für das Obergerichtsverfahren. Unter dem Strich errechnet der Beitrag für Spiess-Hegglin einen Verlust von rund 65’000 Franken.