Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat Anklage gegen den Herausgeber von Inside Paradeplatz erhoben. Ihm wird vorgeworfen, vor zehn Jahren durch Artikel über Pierin Vincenz und Beat Stocker bewusst bankgeheimnisgeschützte Informationen veröffentlicht zu haben. Das Verfahren betrifft Compliance-Memoranden der Bank Julius Bär zu Stockers Verbindung mit Vincenz. Die Anklage stützt sich laut Darstellung auf ein Memorandum vom 4. März 2016 sowie ein strukturell angepasstes deutsches Dokument vom 8. April 2016. Das erste, als zentral bezeichnete Dokument liegt weder der Staatsanwaltschaft noch dem Beschuldigten vor; die Ermittler besitzen nur das zweite Memo, das Stocker eingereicht hatte. Julius Bär und Stocker treten als Privatkläger auf. Stocker soll mit Einsprachen gegen frühere Verfahrenseinstellungen auf die Anklage hingewirkt haben. Vincenz und Stocker erwarten am 11. Januar zudem das Urteil des Zürcher Obergerichts in ihrem eigenen Strafverfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.