Themen: Gesundheit, Gesellschaft, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich lässt AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner teilweise mehrere Monate auf die Erstattung von Krankheitskosten warten. Betroffen sind unter anderem Ausgaben für Spitex, externe Haushaltsarbeiten und ärztliche Behandlungen. Obwohl offiziell eine Bearbeitungsfrist von 30 Tagen gilt, sollen einzelne Betroffene bis zu vier Monate auf ihr Geld warten. Das Amt erklärte im Juni, wegen vieler Anliegen dauere die Bearbeitung länger als gewohnt. Das Sozialamt, das die Tätigkeit des AZL kontrolliert, bestätigte geringfügige Abweichungen bei der Auszahlung und verlangte eine Anpassung des Vorgehens. Das AZL ist der neuen Sozialvorsteherin Céline Widmer unterstellt. Deren Medienstelle verweist auf die seit 1. Januar 2025 geltende kantonale Zusatzleistungsverordnung, die zahlreiche und teils komplexe Belege verlange. Das Amt will die 30-Tage-Frist künftig besser einhalten und verweist Menschen in akuter Not direkt an das AZL.