Themen: Innen-Politik, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Das Bundesgericht gerät nach Auffassung des Autors in zwei Verfahren in die Kritik. Im Fall einer publik gewordenen Beziehung zwischen zwei Bundesgerichtsmitgliedern habe es trotz der Regelung zur Unvereinbarkeit von Richterinnen und Richtern erst nach einem Medienbericht reagiert und ein Gutachten eingeholt. Da die beiden weder zusammenlebten noch je gemeinsam in einer Kammer oder Urteilsberatung tätig gewesen seien, hält der Autor die Berufung auf unbestimmte gerichtliche Gepflogenheiten für problematisch. Ein fast protokollartiger Medienbericht über eine Plenarsitzung wecke zudem den Verdacht einer Amtsgeheimnisverletzung. Im zweiten Fall beanstandet er die öffentliche Beratung zu den im Berner Polizeigesetz geregelten Körperkameras. Das Gericht habe kantonale Ergänzungen zum Strafprozessrecht als unzulässig beurteilt. Der Autor entgegnet, die Strafprozessordnung lasse praktische Fragen offen; bei dringlichen Polizeieinsätzen seien solche Regelungen und die Verwertbarkeit von Aufnahmen notwendig.