Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Aufhebung zweier geplanter Hilfsprojekte der Stadt Zürich bestätigt. Die Angebote sollten Sans-Papiers ohne gültigen Aufenthaltsstatus mit einer Überbrückungshilfe unterstützen und Personen mit gültigem Status eine Basishilfe ermöglichen, wenn sie aus Angst vor migrationsrechtlichen Folgen keine Sozialhilfe beantragen. Für die Pilotprojekte hatte der Gemeinderat im April 2023 Rahmenkredite von insgesamt 5,4 Millionen Franken bewilligt. Nach dem Urteil sind Existenzsicherung und Unterstützung der betroffenen ausländischen Personengruppen bereits abschliessend durch Bundes- und kantonales Recht geregelt. Der Stadt fehle deshalb die rechtliche Kompetenz für eigene Leistungen. Das Gericht verweist zudem darauf, dass eine Überbrückungshilfe rechtswidrige Aufenthalte fördern und Wegweisungen erschweren könnte. Die Basishilfe könne den Kontakt mit Sozialhilfebehörden und damit gesetzliche Meldungen ans Migrationsamt umgehen oder verzögern. Der Gemeinderat muss nun über einen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden. Ein ähnliches Zürcher Projekt aus der Coronazeit war nach einer FDP-Beschwerde bereits aufgehoben worden.