Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Im Berufungsprozess zur Raiffeisen-Affäre hat Oberrichter Christian Prinz den Mitbeschuldigten Andreas Etter zur Übernahme der Private-Equity-Boutique Investnet durch Raiffeisen befragt. Kernpunkt ist die Beteiligung von Beat Stocker, der 2012 als Raiffeisen-Verhandlungsführer tätig war und gleichzeitig privat Anteile an Investnet erwarb. Die Anklage wirft den Investnet-Gründern vor, Stockers Beteiligung ausser gegenüber Pierin Vincenz bewusst vor Raiffeisen verheimlicht und damit dessen verdeckte Mitbeteiligung ermöglicht zu haben. Etter bestreitet dies. Peter Wüest habe Vincenz per E-Mail über den möglichen Interessenkonflikt informiert; Stocker sei daraufhin aus dem Projekt abgezogen worden. Etter erklärte, die Geheimhaltung sei nie gegenüber Raiffeisen als Institution vorgesehen gewesen. Das Gericht hielt ihm ein späteres E-Mail vor, das Stockers weitere Befassung mit Investnet nahelege. Etter verwies darauf, die Übernahmeverträge seien damals bereits unterschrieben gewesen. Auch ein diskutiertes Darlehen an Vincenz sei nie zustande gekommen.