Themen: Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine Vollmacht ermächtigt eine bestimmte Person, im Namen einer anderen zu handeln. Sie kann grundsätzlich auch mündlich erteilt werden, schriftliche Regelungen schaffen jedoch Klarheit über Beteiligte, Umfang und einzelne Geschäfte. Für bestimmte Vorgänge wie Bankgeschäfte oder die Abholung eingeschriebener Post können Institute eigene Formulare verlangen. Eine Generalvollmacht erlaubt eine uneingeschränkte Vertretung und setzt deshalb besonderes Vertrauen voraus; eine Beschränkung auf einzelne Geschäfte kann sinnvoll sein. Vollmachten sind jederzeit widerrufbar, wobei die bevollmächtigte Person über den Widerruf informiert werden muss. Nach einem Todesfall schützen Vollmachten kaum vor Kontosperren. Bei Urteilsunfähigkeit genügt eine frühere Vollmacht rechtlich nicht: Erforderlich ist ein Vorsorgeauftrag, den die Kesb in Kraft setzen muss. Wer nicht unterschreiben kann, benötigt für eine Vollmacht eine notarielle Beglaubigung.