Themen: Bildung, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Angestellte dürfen ihr Arbeitsverhältnis trotz einer Vereinbarung über eine mehrjährige Bindungsfrist nach einer vom Arbeitgeber bezahlten Weiterbildung ordentlich kündigen, sofern sie die Kündigungsfrist einhalten. Die Vereinbarung schliesst eine Kündigung nicht aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmende können schriftlich festhalten, dass Weiterbildungskosten bei einem vorzeitigen Austritt zurückzuzahlen sind. Eine Rückzahlungsklausel muss schriftlich vereinbart werden. Der geschuldete Betrag darf jedoch nicht während der ganzen vereinbarten Bleibedauer unverändert bleiben, sondern muss sich proportional zur bereits geleisteten Zeit im Betrieb verringern. Wer sich für drei Jahre verpflichtet hat und nach zwei Jahren kündigt, sollte daher noch einen Drittel der ursprünglichen Ausbildungskosten erstatten. Vorgeschlagen wird, mit dem Arbeitgeber eine entsprechend reduzierte Rückzahlung zu vereinbaren.