Themen: Innen-Politik, Leben
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Die Schwyzer Seepolizei hat einen Motorbootfahrer im Kanal von Hurden angehalten und mit 100 Franken gebüsst. Er soll statt der erlaubten 10 km/h mit 15 km/h gefahren sein. Der Fahrer reagierte empört, nachdem Beamte seine Geschwindigkeit zunächst mit seiner Heckwelle begründet hatten, und bezeichnete das Vorgehen als «Raubrittermethoden». Die Kantonspolizei Schwyz weist diesen Vorwurf zurück. Die Heckwelle sei ein nautisches Kriterium, das bei höherem Tempo Wasserlage und Wellenbildung erkennen lasse, reiche als alleinige Messmethode aber nicht aus. Auf den Verdacht folge eine Nachfahrt, bei der die Geschwindigkeit mit GPS bestimmt werde; je nach Lage könne auch Radar eingesetzt werden. Die genannten 15 km/h seien nicht kilometergenau zu verstehen. Massgeblich sei, dass Tempo 10 überschritten worden sei und die Übertretung noch im Bereich einer Ordnungsbusse liege. Ob im konkreten Fall eine GPS-Nachfahrt erfolgte, lässt sich nachträglich nicht überprüfen.