Themen: Leben, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesamt für Wohnungswesen belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,25 Prozent. Allein der aktuelle Entscheid begründet damit weder höhere noch tiefere Mieten. Dennoch kann sich für Mieterinnen und Mieter ein Blick in den Vertrag lohnen: Vor einem Jahr war der Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 Prozent gesunken. Wer weiterhin einen Mietzins bezahlt, der auf dem Satz von 1,5 Prozent beruht, kann eine Reduktion verlangen. Die Miete müsste in diesem Fall um 2,91 Prozent sinken. Sind im Vertrag noch ältere Referenzzinssätze vermerkt, kann der Anspruch höher ausfallen. Laut Mieterinnen- und Mieterverband erhielten viele Berechtigte die mögliche Entlastung bislang nicht. Gemäss Zürcher Kantonalbank forderte nur knapp jede achte mietende Person eine Senkung ein. Eine Anpassung erfolgt nicht automatisch; Mieterinnen und Mieter müssen sie selbst beim Vermieter geltend machen.