Themen: Gesundheit, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Ein im Kanton Zug zugelassener Chirurg ist in einem Streit mit einem Berufskollegen wegen der Verwendung vertraulicher Patientendaten schuldig gesprochen worden. Der Arzt hatte den Kollegen eingeklagt, nachdem dieser ihn gegenüber einem nachbehandelten Patienten angeblich als «Verbrecher» bezeichnet hatte. Der Kläger verlangte Genugtuung. Als Beleg reichte er ein Gutachten eines Universitätsspitals über eine frühere Operation ein. Darin war auch die Aussage des Patienten über den angeblichen Vorwurf festgehalten; das Dokument enthielt dessen Namen. Die Klage wurde am 20. Dezember 2023 beim Bezirksgericht Meilen eingereicht. Im weiteren Verfahren stand nicht mehr primär die Beleidigung im Zentrum, sondern die Frage des Arztgeheimnisses. Obwohl die Gesundheitsdirektion den Chirurgen nicht von dieser Pflicht entbunden hatte, brachte er die Sache vor Zuger Behörden und schliesslich bis vor Bundesgericht. Das Verfahren endete mit einem Schuldspruch gegen ihn.