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Zwei Kantone, zwei Welten: Wie unterschiedlich das Wallis (Crans-Montana) und Solothurn (Spitäler) mit dem Verdacht der Befangenheit umgehen

Sichtweisen Schweiz
Zwei Kantone, zwei Welten: Wie unterschiedlich das Wallis (Crans-Montana) und Solothurn (Spitäler) mit dem Verdacht der Befangenheit umgehen

Themen: Innen-Politik, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Aargau/Solothurn, Wallis/Graubünden

Die Staatsanwaltschaft Solothurn hat wegen sechs Strafanzeigen im Zusammenhang mit finanziellen Unregelmässigkeiten bei der kantonseigenen Solothurner Spitäler AG eine ausserkantonale Oberstaatsanwältin oder einen ausserkantonalen Oberstaatsanwalt beantragt. Damit soll jeder Anschein von Befangenheit vermieden werden, weil das zu 100 Prozent dem Kanton gehörende Unternehmen eng mit Politik und Verwaltung verbunden ist. Die externe Person soll selbstständig über Verfahrenseröffnungen und Beweisaufnahmen entscheiden. Im Wallis wird bei der Aufarbeitung des Barbrands von Crans-Montana mit über 40 Todesopfern und mehr als 100 Verletzten kein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt. Opferanwälte und Teile der Öffentlichkeit hatten dies wegen der Tragweite des Falls und möglicher Verflechtungen gefordert. Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud und die Staatsanwaltschaft verweisen jedoch darauf, es gebe weder objektive noch rechtliche Gründe für einen Ausstand; eine verstärkte interne Ermittlungsgruppe solle die Arbeit übernehmen. Das Kantonsgericht wies Ausstandsbegehren im April ab. Der Beitrag kontrastiert die freiwillige externe Kontrolle in Solothurn mit dem Walliser Festhalten an der eigenen Zuständigkeit.

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