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13. AHV-Rente: Ausland-Schweizer sollen leer ausgehen

Inside Paradeplatz

Themen: CH-Politik, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Nationalrat Didier Cálame (SVP/NE) verlangt, die 13. AHV-Rente nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz auszubezahlen. Von der Einschränkung betroffen wären Auslandschweizer sowie ausländische AHV-Bezüger, die nach ihrer Arbeit in der Schweiz in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind. Cálame begründet den Vorstoss mit der Kaufkraft: Im Ausland seien die Lebenshaltungskosten tiefer als in der Schweiz. Laut den angeführten Zahlen erhalten im Ausland wohnhafte AHV-Bezüger durchschnittlich 702 Franken, während der Durchschnitt für in der Schweiz wohnhafte Rentner 1969 Franken beträgt. Ergänzungsleistungen stehen Rentnern mit Wohnsitz im Ausland bereits heute grundsätzlich nicht zu. Auslandschweizer können sie nur in sehr seltenen Fällen beziehen; ausländische AHV-Rentner ausserhalb der Schweiz erhalten keine. Der Beitrag kritisiert die Forderung und verweist auf frühere ausländische Arbeitskräfte, die in den 1970er Jahren beim Bau von Gotthard, Autobahnen und Wohnsiedlungen arbeiteten.

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