Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Allianz Schweiz leitete gegen einen 91-jährigen Mann in einem Zürcher Pflegeheim eine Betreibung über 670.20 Franken ein. Sein Sohn, der ihn vertritt, hatte die Versicherungspolice nach eigenen Angaben ein Jahr zuvor schriftlich gekündigt; nur eine kleine Haftpflichtdeckung sollte bestehen bleiben. Die Allianz reagierte zunächst nicht auf die Kündigung und verschickte Mahnungen sowie schliesslich einen Zahlungsbefehl. Der Sohn intervenierte wiederholt, erhielt laut Darstellung jedoch keine Antwort von der zuständigen Generalagentur Zürich-City. Nach einer Anfrage bei der Medienstelle prüfte Allianz den Vorgang und bezeichnete ihn als eigenen Fehler. Das Unternehmen entschuldigte sich bei Vater und Sohn, zog die Betreibung zurück und kündigte an, alle daraus entstandenen Kosten zu übernehmen sowie Mahnkosten zu löschen. Zudem soll der Vertrag rückwirkend auf den Umzug ins Pflegeheim angepasst oder aufgehoben werden.