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35’000 Franken pro Artikel: Ringier muss Gewinn herausgeben

Infosperber
35’000 Franken pro Artikel: Ringier muss Gewinn herausgeben

Themen: Innen-Politik, KI/Digital, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Das Zuger Obergericht hat am 19. Juni 2026 den Grundsatz bestätigt, dass Ringier Gewinne aus rechtswidrigen Blick-Artikeln über Jolanda Spiess-Hegglin herausgeben muss. Für vier eingeklagte Texte beträgt die Summe nach Korrekturen gegenüber der ersten Instanz 139’228 Franken, zuzüglich fünf Prozent Verzugszins seit 2014 beziehungsweise 2015. Das entspricht durchschnittlich rund 35’000 Franken je Artikel und liegt deutlich über den 5000 Franken Gewinn, die Ringier gestützt auf ein PwC-Gutachten ausgewiesen hatte. Die Persönlichkeitsverletzung war bereits 2020 rechtskräftig festgestellt worden; der Fall betrifft mehr als 150 Beiträge nach der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014. Das Gericht rechnete Abonnement-, Kiosk- und Werbeerlöse den meistgeklickten Beiträgen zu, reduzierte aber die angerechneten Werbeeinblendungen. Ringier und Branchenvertreter warnen vor Folgen für die Pressefreiheit. Das Urteil knüpft laut Gericht jedoch an widerrechtliche Persönlichkeitsverletzungen an, nicht an kritische oder unbequeme Recherche. Ob Ringier das Bundesgericht anruft, bleibt offen.

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