Themen: CH-Politik, Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Der Luzerner Stadtrat will eine SP-Initiative vollständig für ungültig erklären lassen. Diese verlangt Auszahlungen an berechtigte Einwohnerinnen und Einwohner, wenn der Steuerfuss der Stadt unter 1,75 Einheiten liegt oder das Nettovermögen das im Finanzreglement definierte Zielband überschreitet. Das Geld würde nach einer festen Formel gleichmässig verteilt. Laut Initiativkomitee hätte dies für 2025 eine Ausschüttung von mehr als 62 Millionen Franken beziehungsweise rund 720 Franken pro Person ergeben. Die Initiative kam Ende 2025 mit 841 gültigen Unterschriften zustande. Der Stadtrat hatte bereits vor der Einreichung rechtliche Bedenken geäussert und beauftragte die Rechtsprofessoren Felix Uhlmann und Ralph Trümpler mit einem Gutachten. Dieses beurteilt die Initiative in mehreren Punkten als rechtswidrig und hält keine teilweise gültige Fassung für möglich. Zentral ist, dass Gemeindeinitiativen nach dem Luzerner Gemeindegesetz weder das jährliche Budget noch den Steuerfuss bestimmen dürfen. Die Initiative setze den Steuerfuss zwar nicht direkt fest, binde ihn aber dauerhaft an einen Referenzwert.