Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Der Berufungsprozess im Wirtschaftsstrafverfahren gegen Pierin Vincenz, Beat Stocker und weitere Beschuldigte ist nach acht Verhandlungstagen beendet worden. Das Zürcher Obergericht wird zunächst über Vorfragen und zusätzliche Beweisanträge befinden. Erst danach entscheidet sich, ob weitere Beweise erhoben werden müssen und wann die Urteilsberatung beginnen kann. Mit einem Urteil ist erst in einigen Wochen zu rechnen. Im Verfahren mit 22 Parteien liegen umfangreiche Unterlagen vor, darunter Verträge, Darlehen, Firmenkäufe, interne Kommunikation und Einvernahmen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten dieselben Vorgänge wiederholt gegensätzlich aus. Die Anklage wirft Stocker unter anderem vor, private Beteiligungen und Interessenkonflikte bewusst nicht offengelegt zu haben. Die Verteidigung kritisiert, belastende und entlastende Kommunikation sei selektiv gewürdigt worden. Das Gericht muss Chronologie, Glaubwürdigkeit und die rechtliche Einordnung zahlreicher komplexer Geschäftsvorgänge beurteilen. Dabei spielen auch damals teils wenig ausgebaute Regeln zur Offenlegung privater Beteiligungen bei Raiffeisen eine Rolle.