Themen: CH-Politik, Leben, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
In der Stadt Zürich gelten ab 1. September neue Regeln für kommerziell kurzzeitig vermietete Wohnungen. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts im Juni dürfen Airbnb- und Business-Apartments nicht mehr an den vorgeschriebenen Mindestwohnanteil einer Liegenschaft angerechnet werden. Bei einem Haus mit zehn Wohnungen und 80 Prozent Mindestwohnanteil können damit höchstens zwei Wohnungen kurzfristig vermietet werden; zuvor konnten alle zehn entsprechend genutzt werden. Ausgenommen bleibt die gelegentliche Untervermietung der eigenen Wohnung. Die Stadt richtet für den Vollzug fünf neue Stellen ein. Bauherrschaften müssen künftig bereits im Baugesuch die vorgesehene Mietdauer deklarieren; auch Umwandlungen in Business-Apartments benötigen ein Baugesuch. Die Alternative Liste will der Stadt zudem mehr als 1000 Adressen mutmasslich kommerziell genutzter Kurzzeitwohnungen übergeben. Zürich zählt inzwischen über 5300 solche Apartments, mehr als zwei Prozent des Wohnungsbestands; in einzelnen Quartieren liegt der Anteil deutlich höher.