Themen: Demokratie
Regionen: International, Europa
Vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus erläutert der Faktencheck Schutzvorkehrungen der Briefwahl gegen Manipulation. Ein Wahlscheinverzeichnis verhindert doppelte Stimmabgaben: Wird ein weiterer Wahlschein beantragt, wird der erste ungültig. Bei abweichenden Versandadressen und bei Aushändigung an Bevollmächtigte wird die Meldeadresse informiert. Wahlbriefe werden bis zur Auszählung verschlossen in gesicherten Räumen aufbewahrt. Briefwahlvorstände mit bis zu neun Mitgliedern zählen öffentlich aus; strittige Stimmzettel werden dokumentiert und durch die Bezirkswahlleitung geklärt. Fachleute halten Manipulationen auf dem Postweg für sehr unwahrscheinlich und sehen bei der Auszählung keinen wesentlichen Unterschied zur Urnenwahl. Die geheime Stimmabgabe lässt sich zu Hause allerdings nicht vollständig kontrollieren; Briefwählende versichern deshalb eidesstattlich, selbst gewählt zu haben. Einzelne mutmassliche oder nachgewiesene Fälle betrafen vor allem Kommunalwahlen. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2013 fest, dass die Briefwahl die Wahlintegrität weniger stark sichere, ihre Erleichterung der Wahlteilnahme jedoch rechtfertige.