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Airbnb-Verbot in Zürich: Welche Wohnungen es betrifft und wie es jetzt weitergeht

TSRI
Airbnb-Verbot in Zürich: Welche Wohnungen es betrifft und wie es jetzt weitergeht

Themen: CH-Politik, Leben, Wirtschaft/Finanzen

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Zürich darf gewerblich genutzte Airbnb- und Business-Apartments künftig nicht mehr als Wohnraum auf den vorgeschriebenen Mindestwohnanteil anrechnen. Das Bundesgericht hat Beschwerden von vier kommerziellen Anbietern abgewiesen. Die Stadt will damit verhindern, dass in Wohnzonen ganze Gebäude als möblierte Kurzzeitwohnungen vermietet werden. Privatpersonen dürfen ihre eigene Wohnung während Ferien oder Auslandaufenthalten weiterhin zeitweise vermieten. In Gebieten mit einem Wohnanteil unter 25 Prozent, vor allem in Innenstadt-, See- und Bahnhofsnähe, bleibt kommerzielle Vermietung in grösserem Umfang möglich. Die Stadt rechnet für 2025 mit rund 5300 möblierten Apartments, doppelt so vielen wie 2017; eine genaue Zahl fehlt wegen der bisher fehlenden Meldepflicht. Bestehende Business-Apartments sollen grundsätzlich wieder regulär genutzt werden. Die Regelung soll im Herbst in Kraft treten, sofern kein Rekurs die Umsetzung verzögert. Die SP fordert zusätzlich eine Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf 90 Tage pro Jahr.

tsri.ch

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