Themen: CH-Politik, Umwelt, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Wallis/Graubünden, Tessin
Der Bundesrat hat dem Parlament am 4. November 2026 eine neue, bis Ende 2031 befristete Regelung zur Entschädigung von Unwetterschäden vorgelegt. Sie soll Gemeinden in Tessin, Wallis und Graubünden beim Wiederaufbau zerstörter kommunaler Infrastruktur nach den aussergewöhnlichen Unwettern Ende Juni 2024 unterstützen. Damals kamen in der Südschweiz zehn Menschen ums Leben, drei Personen galten weiterhin als vermisst; die Schäden an öffentlichen Infrastrukturen waren erheblich. Vorgesehen ist, dass der Bund 50 Prozent der verbleibenden Kosten für beschädigte Strassen und Schutzbauten übernimmt. Voraussetzung ist ein vergleichbarer Beitrag des zuständigen Kantons. Neben dem Gesetz beantragt der Bundesrat einen einmaligen Finanzierungskredit von 19 Millionen Franken. Die Unterstützung soll die Restbelastung pro Einwohner für besonders betroffene Gemeinden tragbar halten.