Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bezirksgericht Zürich hat die zwei Anführer der rechtsextremen Gruppe Junge Tat zu bedingten Freiheitsstrafen von je zwölf Monaten verurteilt. Der Vollzug der Strafen wird während einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben. Zusätzlich verhängte das Gericht unbedingte Geldstrafen. Die Verurteilungen betreffen Diskriminierung, Nötigung und Landfriedensbruch. Die meisten angeklagten Taten ereigneten sich 2022. Die Gruppe störte unter anderem einen Pride-Gottesdienst in Zürich sowie eine Vorlesestunde mit einer Dragqueen. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen. Eine Frau wurde freigesprochen. Sämtliche Urteile können noch angefochten werden und sind nicht rechtskräftig.