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Bundesgericht schützt Mindestlöhne in Winterthur und Zürich

PS Zeitung
Bundesgericht schützt Mindestlöhne in Winterthur und Zürich

Themen: Wirtschaft/Finanzen, CH-Politik, Ungleichheit

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Zürich und Winterthur kommunale Mindestlöhne einführen dürfen. Beschwerden von bürgerlichen Parteien sowie Arbeitgeber- und Gewerbeverbänden gegen die Zuständigkeit der Gemeinden waren zuvor vom Bezirksrat abgewiesen und vom Zürcher Verwaltungsgericht geschützt worden. Die beiden Städte zogen den Fall gestützt auf Rechtsgutachten ans Bundesgericht weiter und erhielten nun Recht. Nach Angaben der Winterthurer SP betrifft der Entscheid rund 20'000 Arbeitnehmende in beiden Städten. Sozialvorstand Nicolas Galladé will die nötige Vollzugsverordnung rasch ausarbeiten. Dafür seien Absprachen mit Zürich, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften nötig, etwa zu Ort, Umfang und Zuständigkeit der Kontrollen sowie zur Berücksichtigung bestehender Gesamtarbeitsverträge. Die FDP Zürich bedauert das Urteil und will sich national weiter gegen kommunale Mindestlöhne einsetzen. Im Ständerat steht bereits eine Vorlage zur Debatte, welche kantonale Mindestlöhne einschränken soll; der Gewerkschaftsbund kündigt für einen solchen Parlamentsentscheid ein Referendum an.

PS Zeitung

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