Die Gegner:innen – neben den bürgerlichen Parteien SVP, FDP und der sogenannten Mitte in Winterthur etwa der KMU-Verband, die Handelskammer und die Arbeitgebervereinigung, in Zürich der Gewerbeverband – reichten nach dem Volksentscheid beim Bezirksrat Beschwerde ein. Sie kritisierten, dass die Gemeinden nicht legitimiert seien, kommunale Mindestlöhne zu erlassen. Die Beschwerden wurden vom Bezirksrat abgewiesen, jedoch in der Folge vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich geschützt. Gestützt auf Rechtsgutachten legten jedoch die beiden Städte wiederum beim Bundesgericht Beschwerde ein. ...