Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bundesgericht hat den Freispruch eines ehemaligen Sozialpädagogen vom Vorwurf sexueller Übergriffe auf ein Mädchen in einer Zürcher Wohngruppe rechtskräftig bestätigt. Die Betroffene hatte ihren damaligen Betreuer nach dem Austritt aus der Institution im Alter von 13 Jahren angezeigt. Sie erklärte, er habe sie während ihrer drei Jahre in der Wohngruppe mehrfach misshandelt, sowohl dort als auch bei ihm zu Hause. Das Bezirksgericht Zürich sprach den Mann 2022 frei; das Obergericht bestätigte dies 2024 knapp. Die Zürcher Gerichte sahen Widersprüche in den Aussagen des Mädchens. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, weil die inzwischen junge Frau nicht genügend aufgezeigt habe, weshalb das Obergericht den Sachverhalt falsch behandelt habe. Separat wurde der Sozialpädagoge 2022 wegen verbotener Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, nachdem er mit mehreren 14- bis 15-jährigen Jungen Penisbilder ausgetauscht hatte.