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Bundesgerichtsentscheid: Mindestlöhne in Zürich und Winterthur sind gültig

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Bundesgerichtsentscheid: Mindestlöhne in Zürich und Winterthur sind gültig

Themen: Wirtschaft/Finanzen, CH-Politik

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Das Bundesgericht hat die Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur als gültig bestätigt. In der Stadt Zürich sollen Angestellte mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen. Für Winterthur gilt ein Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde. Beide Regelungen waren von der Stimmbevölkerung beschlossen worden.

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